Ausgleichstockgemeinden

Ausgleichstockgemeinden
Gemeinden, die ihren  Finanzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und auf  Bedarfszuweisungen aus dem „Ausgleichstock“ angewiesen sind. A. unterliegen einer verschärften  Haushaltskontrolle durch die Kommunalaufsicht der Länder.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bedarfszuweisung — unter gewissen haushaltsrechtlichen Bedingungen an ⇡ Ausgleichstockgemeinden gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung zur Deckung eines Haushaltsfehlbetrages …   Lexikon der Economics

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