- Ausgleichstockgemeinden
- Gemeinden, die ihren ⇡ Finanzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und auf ⇡ Bedarfszuweisungen aus dem „Ausgleichstock“ angewiesen sind. A. unterliegen einer verschärften ⇡ Haushaltskontrolle durch die Kommunalaufsicht der Länder.
Lexikon der Economics. 2013.